Beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur

Beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur

Wenn Sie ganz schnell eine beglaubigte Übersetzung benötigen oder die fertige Übersetzung nicht persönlich abholen können, biete ich Ihnen eine praktische und moderne Lösung – eine beglaubigte Übersetzung mit Qualifizierter elektronischer Signatur.

Sie können die beglaubigte Übersetzung per E-Mail in Form einer mit elektronischer Signatur unterschriebenen PDF-Datei erhalten.

Vorteile:

  • Zeitersparnis – der Postversand entfällt;
  • Kostenersparnis – unbegrenzte Gültigkeit, keine Zusatzexemplare nötig, falls Sie die Übersetzung bei mehreren Stellen vorlegen müssen;
  • Umweltfreundlichkeit – ein völlig papierloses Verfahren.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist ein Attribut eines elektronischen Dokuments. Die QES wird mithilfe einer speziellen Hard- und Software auf Basis eines digitalen Zertifikats generiert, das von qualifizierten Anbietern zur Verfügung gestellt wird. Die QES ermöglicht es, den Inhaber des digitalen Zertifikatsschlüssels eindeutig zu identifizieren sowie festzustellen, dass das Dokument nach der Unterzeichnung nicht geändert wurde. Somit ersetzt die qualifizierte elektronische Signatur in den digitalen Dokumenten die herkömmliche eigenhändige Unterschrift.

Mein Zertifikat wurde vom qualifizierten Anbieter D-Trust (Bundesdruckerei) ausgestellt und registriert. Darüber hinaus enthält sie mein Berufsattribut („allgemein ermächtigte Übersetzerin der russischen Sprache“).

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur bestellen möchten, kontaktieren Sie mich – ich helfe Ihnen gerne weiter!

Rechtliche Grundlagen der qualifizierten elektronischen Signatur

Seit 2013 ist in Deutschland das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) in Kraft. Laut Paragraph 2 Nr. 1 dieses Gesetzes ist „jede … Behörde verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen.“

Auch der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer erwähnt die elektronische Signatur als Alternative zur „klassischen“ beglaubigten Übersetzung mit Siegel und Unterschrift des Übersetzers:

„Die Übersetzung kann mit Zustimmung des Auftraggebers als elektronisches Dokument übermittelt werden. An der Stelle der Unterschrift und des Stempels ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Diese soll auf einem Zertifikat beruhen, das auf Dauer prüfbar ist“.

Es gibt jedoch Behörden, die keine elektronischen Dokumente bearbeiten können. Ich empfehle daher, sich vorab bei der zuständigen Stelle zu erkundigen, ob diese ein Dokument mit elektronischer Signatur akzeptiert.

Häufig gestellte Fragen zur QES

Wie kann ich prüfen, ob eine elektronische Signatur gültig ist?

Der Adobe PDF Reader erkennt automatisch elektronische Signaturen in Dokumenten und erstellt einen Bericht über die Gültigkeitsprüfung. Dafür muss man mit der Maus auf die Signatur klicken.

Darüber hinaus kann man eine solche Gültigkeitsprüfung mit dem kostenlosen Programm digiSeal reader durchführen.

Hat eine eingescannte beglaubigte Übersetzung dieselbe Rechtskraft wie eine digitale Übersetzung mit elektronsicher Signatur?

Nein. Eine eingescannte klassische Übersetzung auf Papier mit Siegel und Unterschrift des Übersetzers gilt als einfache Kopie. Ein mit qualifizierter elektronsicher Signatur unterschriebenes Dokument gilt als Original.

Kann ich eine mit qualifizierter elektronsicher Signatur unterschriebene Übersetzung ausdrucken?

Ja, jedoch wird so eine Übersetzung in Papierform nicht gleichwertig sein, weil im ausgedruckten Zustand keine Gültigkeitsprüfung der elektronischen Signatur möglich ist.