Häufig gestellte Fragen

Kunden stellen mir oft Fragen zur Legalisation und Beglaubigung von Urkunden. Auf dieser Seite habe ich die wichtigsten Antworten und weitere nützliche Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.

Was ist eine Legalisation und eine Apostille? Wofür benötige ich eine Apostille und wo bekomme ich diese?

Unter Legalisation versteht man die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde für die Verwendung im Ausland. Eine Apostille ist die vereinfachte Form der Legalisation, die in den Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt wird. Dazu gehören u. a. Deutschland, Russland, Weißrussland, Kasachstan und die Ukraine. Eine Apostille sieht wie ein rechteckiger Stempel/Aufkleber aus. Sie wird auf eine Urkunde oder eine beglaubigte Kopie gesetzt und von den zuständigen Behörden des Landes erteilt, aus dem diese Urkunde stammt. Wichtig! Konsulate und andere diplomatische Vertretungen außerhalb des Landes stellen keine Apostillen aus.

In Frankfurt am Main werden Apostillen von folgenden Behörden ausgestellt:

Landgericht Frankfurt – eigene Urteile und Beschlüsse sowie solche der Amtsgerichte im Bezirk, beglaubigte Abschriften der Ortsgerichte im Bezirk, Urkunden der Notare im Bezirk, Übersetzungen von ermächtigten Übersetzern.

Adresse: Landgericht Frankfurt am Main, Abteilung Apostillen / Legalisationen, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Zimmer 250. Telefon: +49 (0) 69 1367 2860.

Sprechzeiten: Mo.-Fr. 8-12 Uhr. Kosten: 18 Euro.

Quelle: Website des LG Frankfurt.

Regierungspräsidium Darmstadt – Urkunden der Standesämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen, Finanzämter, Schulämter, Schulen und Hochschulen, Gesundheits- und Veterinärämter, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern.

Adresse: Internationaler Urkundenverkehr, Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3 (Wilhelminenhaus) Telefon: +49 (0) 6151 12 5302.

Sprechzeiten: Mo.-Fr. 9-13 Uhr.

Quelle: Website des Regierungspräsidiums.

Ein Führungszeugnis mit Apostille können Sie bei Ihrem örtlichen Bürgeramt bestellen.

Quelle und weitere Informationen: Bundesverwaltungsamt.

Wenn Sie Ihren Antrag auf dem Postweg einreichen, können Sie gerne diese Musterschreiben benutzen:

Muster Antrag auf Apostille
Muster Antrag auf Legalisation

Wo kann ich eine Übersetzung ins Russische zur Vorlage bei einer Behörde in Russland beglaubigen lassen?

Damit Ihre Urkunde auch in Russland gültig ist, muss sie zuerst mit einer Apostille bei der zuständigen Behörde in Deutschland versehen werden, dann von einem beeidigten Übersetzer in Deutschland übersetzt werden und schließlich vom Notar des russischen Konsulats zusätzlich beglaubigt werden. In Frankfurt kann das russische Generalkonsulat die Übersetzung beglaubigen. Hier finden Sie weitere Informationen: Website des Russischen Generalkonsulats in Frankfurt.

Ich benötige eine beglaubigte Kopie meiner Urkunde. Können ermächtigte Übersetzer auch Kopien beglaubigen?

Nein, Übersetzer sind nicht dazu berechtigt, Kopien zu beglaubigen. Beglaubigte Kopien erhalten Sie entweder bei einem Notar oder bei einer hierzu ermächtigten Behörde (zum Beispiel, beim Bürgeramt).

Ich habe ein Dokument in Russland übersetzen lassen. Wird die Übersetzung in Deutschland anerkannt?

Grundsätzlich liegt die Entscheidung im Ermessen der jeweiligen Behörde. Die Behörde kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangen (§ 23 VwVfG).