Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen haben eine besondere Beweiskraft und werden oft zur Vorlage bei Behörden und Gerichten benötigt.

Ich fertige alle Urkundenübersetzungen gemäß dem Standard ISO 9  (Transliteration kyrillischer Schriftzeichen) an. Alle von mir beglaubigten Übersetzungen sind deutschlandweit gültig.

Ich übersetze u. a. folgende Dokumente:

  • Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge
  • Gerichtsurteile
  • Verträge
  • Diplome, Zeugnisse
  • Bescheinigungen
  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)

Für beglaubigte Übersetzungen von Standardurkunden (z. B. Führerscheine, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Apostillen) gelten Festpreise, bitte kontaktieren Sie mich per E-Mail oder telefonisch für weitere Informationen. Alternativ können Sie mir auch über diese Website eine Anfrage schicken.

Meinen Eintrag in der Übersetzer- und Dolmetscherdatenbank der Landesjustizverwaltungen finden Sie hier.

Wie gebe ich eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag?

Wenn Sie im Großraum Frankfurt oder Umgebung wohnen, können Sie Ihre Unterlagen gerne persönlich vorbeibringen oder als Scan per E-Mail schicken und die Übersetzung später abholen. Ich akzeptiere Zahlungen in bar und EC-Kartenzahlungen.

Wenn Sie entfernt wohnen oder nicht persönlich vorbeikommen können, schicken Sie mir Ihre Unterlagen per Post oder per E-Mail zu und ich sende Ihnen die fertige Übersetzung per Post zurück. Solche Aufträge übernehme ich gegen Vorkasse per Banküberweisung.